LEISTUNGEN des/der selbstständigen BETREUER(IN)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Zubereitung von Mahlzeiten
Vornahme von Besorgungen
Durchführen von Hausarbeiten
Botengänge (Post, Apotheke, Supermarkt)
Sorgetragung für ein gesundes Raumklima
Betreuung von Pflanzen (Blumen gießen), Gartenarbeiten (Rasen mähen, etc.) nach Sondervereinbarung
Betreuung von Tieren (Hunde, Katzen), weitere Tiere nach Sondervereinbarung
Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufes)
Gesellschafterfunktion
Pflegerische Tätigkeiten, wenn dafür nicht diplomiertes Pflegepersonal notwendig ist
Unterstützung bei der oralen Nahrungs -+ Flüssigkeitsaufnahme
Unterstützung beim An-+ Auskleiden
Unterstützung beim Aufstehen, Niedersetzen und Gehen
Unterstützung bei der Körperpflege
Unterstützung bei der Benutzung von Toilette und/oder Leibstuhl
Unterstützung beim wechseln von Inkontinenzprodukten
Der/Die selbständige Betreuer(in) steht der Auftrag gebenden Partei garantiert 24 Stunden, abzüglich 2 Ruhestunden, pro Kalendertag zur Verfügung. Bei der Vornahme von Besorgungen unterliegt der/die selbstständige Betreuer(in) den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Pflegerische + ärztliche Tätigkeiten
Verabreichen von Arzneimittel
Anlegen von Bandagen und Verbände, sowie das Anziehen von Anti-Thrombose-Strümpfen
Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen blutgerinnungshemmender Arzneimittel
Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
Einfache Wärme- + Lichtanwendungen
Da es sich hier nicht um Tätigkeiten einer(s) Personenbetreuerin(s) handelt, ist es unbedingt erforderlich, dass ein Arzt oder eine diplomierte Krankenschwester die Übertragung dieser Tätigkeiten an den/die selbstständigen Betreuer in schriftlicher Form überträgt. Weiteres dürfen diese Tätigkeiten nur erfolgen, wenn der/die selbstständige Betreuer(in) dauernd oder zumindest regelmäßig über einen längeren Zeitraum im Haushalt der zu betreuenden Person(en) anwesend ist.